Radabdeckung
Nach VO (EU) 1009/2010 muss die Lauffläche des Reifens von oben gesehen in einem Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Senkrechten durch die Radmitte abgedeckt sein. Steht der Reifen über die Kotflügelkante hinaus, gibt es keine Eintragung.
Freigängigkeit innen
Innen sind Federbein, Feder, Querlenker und Bremssattel die Engstellen. Breitere Felgen mit hoher ET rücken näher heran. Als Orientierung sollten im Stand mindestens rund 5 mm bleiben – der Prüfer testet bei vollem Lenkeinschlag und eingefedert.
Spurweite
Spuränderung (Achse) = 2 × (ET_alt − ET_neu,effektiv)
Eine breitere Spur sieht gut aus und verändert das Fahrverhalten leicht. Gutachten begrenzen die zulässige Spurverbreiterung. Der Rechner markiert Werte über ±2 % der Serienspur als „prüfen“ – das ist ein Orientierungswert, kein Gesetz.
Diese Werte nutzt der Rechner. Gesetzliche Grenzen sind verbindlich, Richt- und Orientierungswerte dienen der Einschätzung.
| Abrollumfang ggü. Serie | -2 % bis +1,5 % | Richtwert | VdTÜV-Merkblatt 751 |
|---|---|---|---|
| Tacho-Vorlauf | 0 bis 10 % + 4 km/h, nie weniger als real | Gesetzlich | UN-R39 / § 57 StVZO |
| Felgenbreite zum Reifen | Freigabebereich nach ETRTO-Tabelle | Richtwert | ETRTO Standards Manual |
| Lastindex | mind. Wert laut Papieren | Gesetzlich | § 36 StVZO / COC |
| Geschwindigkeitsindex | mind. Wert laut Papieren (Winterreifen: Aufkleber) | Gesetzlich | § 36 StVZO / COC |
| Radabdeckung | 30° vor bis 50° hinter Radmitte | Gesetzlich | VO (EU) 1009/2010 |
| Spurverbreiterung | ab ±2 % genauer prüfen | Orientierung | Orientierungswert |
| Restabstand Kotflügel | ≥ 5 mm | Orientierung | Orientierungswert |
| Restabstand Federbein | ≥ 5 mm | Orientierung | Orientierungswert |
| Einschraubtiefe | ≥ 1 × Gewindedurchmesser | Richtwert | Faustregel (≥ 1 × d) |
Direkt ausprobieren: Werte im Rechner eingeben und live sehen, was sich ändert.
Zum RechnerAllgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere, Gutachten und der Prüfer.