Zum Inhalt springen
FelgenFitFelgen- & Reifenrechner für Tuner

TÜV-Eintragung von Felgen & Reifen: Grenzen und Ablauf

Nicht jede Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden – aber jede muss zulässig sein. Welcher Weg gilt, hängt von den Papieren der Teile ab.

ABE / ECE-Genehmigung / Teilegutachten / Keine PapiereABEKeine Abnahme – ABE mitführenECE-GenehmigungMeist keine Abnahme – Dokument mitführenTeilegutachtenAbnahme § 19 (3) → Papiere berichtigenKeine PapiereEinzelabnahme § 21 StVZO
Welche Papiere welchen Weg zur Zulassung bedeuten

Die vier Wege

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Fahrzeug steht im Verwendungsbereich, keine Auflagen → keine Abnahme, ABE mitführen.
  • ECE-Genehmigung (z. B. UN-R124 für Räder): im Verwendungsbereich ohne Auflagen meist eintragungsfrei – Dokument mitführen.
  • Teilegutachten: Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, danach ggf. Berichtigung der Papiere bei der Zulassungsstelle.
  • Kein Gutachten: Einzelabnahme nach § 21 StVZO – aufwendig und teuer, oft mit Festigkeitsnachweis.

Grenzwerte, die der Rechner prüft

Diese Werte nutzt der Rechner. Gesetzliche Grenzen sind verbindlich, Richt- und Orientierungswerte dienen der Einschätzung.

Abrollumfang ggü. Serie-2 % bis +1,5 %RichtwertVdTÜV-Merkblatt 751
Tacho-Vorlauf0 bis 10 % + 4 km/h, nie weniger als realGesetzlichUN-R39 / § 57 StVZO
Felgenbreite zum ReifenFreigabebereich nach ETRTO-TabelleRichtwertETRTO Standards Manual
Lastindexmind. Wert laut PapierenGesetzlich§ 36 StVZO / COC
Geschwindigkeitsindexmind. Wert laut Papieren (Winterreifen: Aufkleber)Gesetzlich§ 36 StVZO / COC
Radabdeckung30° vor bis 50° hinter RadmitteGesetzlichVO (EU) 1009/2010
Spurverbreiterungab ±2 % genauer prüfenOrientierungOrientierungswert
Restabstand Kotflügel≥ 5 mmOrientierungOrientierungswert
Restabstand Federbein≥ 5 mmOrientierungOrientierungswert
Einschraubtiefe≥ 1 × GewindedurchmesserRichtwertFaustregel (≥ 1 × d)

Was der Prüfer kontrolliert

  • Übereinstimmung von Felge, Reifen und Fahrzeug mit dem Gutachten (Größe, ET, Lastindex, Speed-Index).
  • Freigängigkeit bei vollem Lenkeinschlag und eingefedert, Radabdeckung.
  • Radschrauben (Sitz, Länge), Zentrierringe, ggf. Spurplatten mit eigenem Gutachten.
  • Auflagen aus dem Gutachten, z. B. „Kotflügelkante bördeln“ oder „Schneeketten nicht zulässig“.

Ablauf in der Praxis

  1. Gutachten für Felge (und ggf. Spurplatten) prüfen: Fahrzeug, Größen, Auflagen.
  2. Mit dem Rechner Abrollumfang, Freigängigkeit und Indizes vorab prüfen.
  3. Räder fachgerecht montieren, Termin bei einer Prüforganisation vereinbaren.
  4. Abnahmebescheinigung mitnehmen; bei Bedarf Papiere bei der Zulassungsstelle berichtigen lassen.

Direkt ausprobieren: Werte im Rechner eingeben und live sehen, was sich ändert.

Zum Rechner

Allgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere, Gutachten und der Prüfer.

Verwandte Themen