Die vier Wege
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Fahrzeug steht im Verwendungsbereich, keine Auflagen → keine Abnahme, ABE mitführen.
- ECE-Genehmigung (z. B. UN-R124 für Räder): im Verwendungsbereich ohne Auflagen meist eintragungsfrei – Dokument mitführen.
- Teilegutachten: Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, danach ggf. Berichtigung der Papiere bei der Zulassungsstelle.
- Kein Gutachten: Einzelabnahme nach § 21 StVZO – aufwendig und teuer, oft mit Festigkeitsnachweis.
Grenzwerte, die der Rechner prüft
Diese Werte nutzt der Rechner. Gesetzliche Grenzen sind verbindlich, Richt- und Orientierungswerte dienen der Einschätzung.
| Abrollumfang ggü. Serie | -2 % bis +1,5 % | Richtwert | VdTÜV-Merkblatt 751 |
|---|---|---|---|
| Tacho-Vorlauf | 0 bis 10 % + 4 km/h, nie weniger als real | Gesetzlich | UN-R39 / § 57 StVZO |
| Felgenbreite zum Reifen | Freigabebereich nach ETRTO-Tabelle | Richtwert | ETRTO Standards Manual |
| Lastindex | mind. Wert laut Papieren | Gesetzlich | § 36 StVZO / COC |
| Geschwindigkeitsindex | mind. Wert laut Papieren (Winterreifen: Aufkleber) | Gesetzlich | § 36 StVZO / COC |
| Radabdeckung | 30° vor bis 50° hinter Radmitte | Gesetzlich | VO (EU) 1009/2010 |
| Spurverbreiterung | ab ±2 % genauer prüfen | Orientierung | Orientierungswert |
| Restabstand Kotflügel | ≥ 5 mm | Orientierung | Orientierungswert |
| Restabstand Federbein | ≥ 5 mm | Orientierung | Orientierungswert |
| Einschraubtiefe | ≥ 1 × Gewindedurchmesser | Richtwert | Faustregel (≥ 1 × d) |
Was der Prüfer kontrolliert
- Übereinstimmung von Felge, Reifen und Fahrzeug mit dem Gutachten (Größe, ET, Lastindex, Speed-Index).
- Freigängigkeit bei vollem Lenkeinschlag und eingefedert, Radabdeckung.
- Radschrauben (Sitz, Länge), Zentrierringe, ggf. Spurplatten mit eigenem Gutachten.
- Auflagen aus dem Gutachten, z. B. „Kotflügelkante bördeln“ oder „Schneeketten nicht zulässig“.
Ablauf in der Praxis
- Gutachten für Felge (und ggf. Spurplatten) prüfen: Fahrzeug, Größen, Auflagen.
- Mit dem Rechner Abrollumfang, Freigängigkeit und Indizes vorab prüfen.
- Räder fachgerecht montieren, Termin bei einer Prüforganisation vereinbaren.
- Abnahmebescheinigung mitnehmen; bei Bedarf Papiere bei der Zulassungsstelle berichtigen lassen.
Direkt ausprobieren: Werte im Rechner eingeben und live sehen, was sich ändert.
Zum RechnerAllgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere, Gutachten und der Prüfer.